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22. September 2026

Neu auf DEFELLAS: GPSR-Importeur-Pflichten 2026: CE, Kennzeichnung & Produktsicherheit

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GPSR-Importeur-Pflichten 2026: CE, Kennzeichnung & Produktsicherheit

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GPSR-Importeur-Pflichten: Was Sie vor der nächsten Bestellung klären müssen

Seit 13. Dezember 2024 gilt die EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten [1]. Für Geschäftskunden, die Glas, Verpackungen oder andere Waren aus China beziehen, stellen sich damit drei zentrale Fragen: Welche GPSR-Importeur-Pflichten muss ich erfüllen? Wer ist der verantwortliche Wirtschaftsakteur in der EU? Und wann ist eine CE-Kennzeichnung nötig? Je früher Sie diese Punkte in den Beschaffungsprozess einplanen, desto geringer ist das Risiko von Verzögerungen bei Einfuhr und Vertrieb.

Wer ist der verantwortliche Wirtschaftsakteur in der EU?

Die GPSR verlangt, dass für Produkte, die im Fernabsatz angeboten werden, ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU benannt ist, bevor sie in Verkehr gebracht werden [1]. Das betrifft Sie als Importeur gleich doppelt: Wenn Sie selbst Waren aus China importieren, sind Sie in der Regel bereits dieser Akteur. Wenn Sie hingegen über einen Onlineshop verkaufen und der Hersteller keinen EU-Vertreter hat, müssen Sie Ihre Rolle klar dokumentieren.

Die Rollen von Herstellern, Importeuren und Händlern

  • Hersteller sind verpflichtet, sichere Produkte zu konstruieren, eine Risikobewertung durchzuführen und die technische Dokumentation zu erstellen.
  • Importeure dürfen nur Produkte in die EU einführen, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die technische Dokumentation müssen Sie vom Hersteller anfordern und für die Marktaufsicht bereithalten.
  • Wenn Sie Waren unter eigener Marke verkaufen oder wesentlich verändern, gelten Sie für die GPSR als Hersteller und übernehmen dessen Dokumentationspflichten.

Die EU-Kommission beschreibt die Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure auf ihrer offiziellen GPSR-Seite im Detail [2]. Gerade wer zusätzlich über Marktplätze an Endverbraucher liefert, sollte die Anforderungen frühzeitig in den Vertriebsprozess aufnehmen; praxisnahe Ansätze finden Sie in unseren Lösungen für Online-Händler.

Technische Dokumentation und Kennzeichnung: Darauf kommt es an

Diese Unterlagen sollten Sie vom Hersteller einfordern

Die technische Dokumentation ist die Grundlage dafür, dass Sie als Importeur nachweisen können, dass ein Produkt sicher ist. Fordern Sie sie idealerweise vor der Musterfreigabe an, nicht erst bei der Zollabfertigung. Zu einer belastbaren Dokumentation gehören:

  • eine Produktbeschreibung mit Materialien, Abmessungen und vorgesehener Verwendung,
  • eine Risikobewertung, die mögliche Gefahren wie Glasbruch, scharfe Kanten oder ungeeignete Materialien für Lebensmittelkontakt bewertet,
  • Konformitätsunterlagen und Prüfnachweise, soweit für Ihre Produktgruppe vorgesehen.

Kennzeichnung gehört in den Produktionsauftrag

Die GPSR stellt Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit: Produkt, Verpackung oder beiliegende Unterlagen müssen erkennen lassen, wer das Produkt hergestellt hat und wer es in der EU in Verkehr bringt [1]. Planen Sie diese Angaben deshalb direkt in den Produktionsauftrag ein. Bei Gläsern ist ein dauerhafter Aufdruck wie Siebdruck oft zuverlässiger als ein loses Etikett, das beim Transport oder in der Spülmaschine verloren geht. Prüfen Sie außerdem für jedes Produkt, ob Typen-, Chargen- oder Seriennummern erforderlich sind.

CE-Kennzeichnung: Pflicht nur bei harmonisierten Produktgruppen

Die CE-Kennzeichnung ist kein allgemeines Gütezeichen. Sie ist nur dort vorgeschrieben, wo ein EU-Rechtsakt sie ausdrücklich verlangt, etwa bei bestimmten Elektrogeräten, Messinstrumenten oder persönlicher Schutzausrüstung. Normale Trinkgläser oder einfache Verpackungen benötigen in der Regel keine CE-Kennzeichnung. Sie unterliegen aber trotzdem der GPSR, wenn sie bestimmungsgemäß von Verbrauchern genutzt werden können.

GPSR-Importeur-Pflichten in der Praxis: Ihr Prüfplan für 2026

Arbeiten Sie die folgenden Punkte ab, bevor Sie eine neue Bestellung auslösen:

  1. Vertriebsweg klären: Bestimmen Sie, ob Ihre Produkte an Unternehmen, an Endverbraucher oder in beide Kanäle gehen. Das entscheidet, welche Pflichten Sie in welcher Form treffen.
  2. EU-Wirtschaftsakteur benennen: Legen Sie fest, wer für die Produkte als verantwortlicher Akteur auftritt, und hinterlegen Sie die Kontaktdaten in den Vertriebsunterlagen.
  3. Technische Dokumentation sichern: Vereinbaren Sie vertraglich, dass der Hersteller die vollständigen Unterlagen vor der Serienproduktion liefert.
  4. Kennzeichnung im Muster freigeben: Kontrollieren Sie am Vorserienmuster, ob alle vorgeschriebenen Angaben korrekt und dauerhaft angebracht sind.
  5. Einfuhr sauber koordinieren: Logistik und Zollformalitäten lassen sich mit DDP aus einer Hand abwickeln; die produktbezogenen Pflichten nach GPSR bleiben jedoch beim Importeur und beim Hersteller.

Wie die Stationen von der Werkssuche über die Musterfreigabe bis zur Warenabnahme ablaufen, sehen Sie in unserer Prozessübersicht. Wenn Sie unsicher sind, welche Angaben Ihre Glas- oder Verpackungsprodukte konkret tragen müssen, beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben über die Kontaktseite – wir besprechen gerne, welche Punkte für Ihre Produktgruppe relevant sind und wie Sie sie im Produktionsauftrag verankern.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; für die verbindliche Einordnung Ihres Einzelfalls ziehen Sie Ihre spezialisierte Kanzlei oder Marktaufsichtsbehörde hinzu.

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Quellen

  1. EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (abgerufen am 27.08.2026)
  2. European Commission: Product safety (abgerufen am 27.08.2026)

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